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© RA Mathias Noll 2018
Herzlich Willkommen
RA Mathias Noll Fachanwalt für Strafrecht
Kompetenz im Strafrecht

- Strafrecht - 

Als in Potsdam ansässiger Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich regelmäßig  Beschuldigte/Angeklagte in Strafverfahren, vorwiegend vor dem Amtsgericht Potsdam,  dem Landgericht Potsdam sowie dem Amts- und Landgericht Berlin, Ich bin jedoch  auch bundesweit für meine Mandanten tätig. Dabei ist mir das Jugendstrafrecht und  dessen Besonderheiten genauso vertraut wie das Erwachsenenstrafrecht. Richtig ist zwar, dass jeder Bürger in Deutschland solange als unschuldig gilt, bis ihm seine  Schuld nachgewiesen und er rechtskräftig verurteilt worden ist. Wer jedoch schon einmal als  Beschuldigter in ein Strafverfahren verwickelt wurde, weiß dass diese  Unschuldsvermutung meist nicht (weiter) hilft. Denn sind die Anschuldigungen erst  einmal im Raum, so können diese trotzdem oder gerade deshalb sehr schwer schwiegen  und nicht selten mit erheblichen Folgen verknüpft sein, mag am Ende auch ein  Freispruch stehen. Sollten Sie eine schriftliche Anhörung als Beschuldigter von der Polizei oder gar eine  Anklage bzw. einen Strafbefehl zugestellt bekommen haben, so stehe ich Ihnen als  Verteidiger, sei es als Wahlverteidiger, wie auch als Pflichtverteidiger im gesamten  Verfahren zur Verfügung und an Ihrer Seite.   Sie sollten grundsätzlich jeden Vorwurf einer Straftat, sei es eine Unfallflucht, einen  Diebstahl, einen Betrug oder eine Körperverletzung ernst nehmen, auch wenn Sie meinen  unschuldig zu sein. Abzuraten ist insbesondere vor eigenen (vor)schnellen Äußerungen   gegenüber der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. Es gilt gerade im Strafrecht und anders  als im Zivilrecht der Grundsatz:   Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!     Erst wenn der Rechtsanwalt als Verteidiger Akteneinsicht in die Ermittlungsakte  genommen hat, ist eine Einlassung zur Sache sinnvoll. Insbesondere muss dabei bspw.  das Risiko einer  vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis, einer Durchsuchung,   Beschlagnahme und schlussendlich eine vorläufige Festnahme mit  Untersuchungshaft auf Grund eines erlassenen oder bevorstehenden Haftbefehls   minimiert, bestenfalls ausgeschalten werden.     Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kennt sich mit dem Ablauf eines  Strafverfahren und dessen Besonderheiten aus. Er ist hier quasi zu Hause und behält  deshalb immer den Überblick. Er weiß in jeder Lage des Verfahrens schnell und richtig für  seinen Mandanten zu reagieren.   
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Gerechtigkeit?!

“Strafverteidigung ist Kampf!” So  beginnt das “Handbuch des  Strafverteidigers” von Hans Dahs.  Es ist der Kampf des Verteidigers  um die Unschuld und die Rechte des  Mandanten auf ein faires Verfahren. Kampf sollte dabei nicht verwechselt  werden mit aggressivem lauten  Vorgehen gegenüber der Polizei, der  Staatsanwaltschaft oder dem  Gericht sondern vielmehr geprägt  sein von einem schnellen  engagierten überlegten und  zielsicheren Handeln des  Verteidigers. Es gilt den Mandaten  zu beschützen und ihn nicht unnötig  in Gefahr zu bringen.        
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